Polizei
Auftrag
Das gemeinschaftliche Zusammenleben von vielen Menschen auf relativ engem Raum bedarf einer geregelten Ordnung. Nur wenn die Verhaltensregeln von allen eingehalten werden, besteht die Gewähr, dass der Einzelne sich in Freiheit entfalten kann. Für ein geordnetes Zusammenleben zu sorgen ist erste Aufgabe des Staates. Die Polizei trägt wesentlich dazu bei, die Regeln des Zusammenlebens durchzusetzen. Zur polizeilichen Aufgabe gehört auch die Abwehr von Gefahren, welche die Gemeinschaft oder einzelne ihrer Mitbewohner bedrohen.
Die Kantonspolizei St.Gallen mit ihren rund 780 Mitarbeitenden versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb, in dessen Zentrum der Mensch steht. Sie stellt rund um die Uhr eine ausreichende polizeiliche Versorgung sicher und ist für die Anliegen der Bevölkerung jederzeit erreichbar. |